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1. Grundsätzliches
1.1 Alle Lieferungen und Entwicklungen der Firma A-Z-E Andreas Ziemer Elektronik
(nachfolgend als A-Z-E bezeichnet) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann
wirksam, wenn sie von A-Z-E schriftlich bestätigt wurden.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. MWSt., zuzüglich Versandkosten.
2.2 Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.
2.3 Sämtliche Dienstleistungen, wie Installation, Inbetriebnahme, Funktionstests,
Konzepterstellung, Beratung, Schulung und Softwarepräsentation werden sofern nicht
ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde, nach tatsächlich geleisteten Stunden
(gemäß den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundensätzen) berechnet.
2.4 Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten folgende
Zahlungsbedingungen:
Bei Hardware- und Standard-Softwarelieferungen ist der Kaufpreis sofort nach
Lieferung rein netto fällig.
Bei Hard- oder Softwareanpassungen, Änderungen und Entwicklungen sind fällig:
25% der Auftragssumme bei Auftragsbestätigung
50% der Auftragssumme bei Lieferung
25% der Auftragssumme bei Abnahme
2.5 Änderungen im Leistungsumfang erforden schriftliche Neuvereinbarungen über die
Kosten und Liefertermine.
2.6 Falls nicht anders vereinbart sind alle Rechungen ohne Abzug innerhalb von
10 Tagen nach Rechnungsdatum bargeldlos vom Käufer auszugleichen. Skontoabzüge
sind nur zulässig wenn sie explizit in der Rechnung angegeben sind.
2.7 Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist und wird der
Kunde von A-Z-E in Zahlungsverzug gesetzt, so ist der Rechnungsbetrag ab Eintritt
des Verzuges mit einem Zinssatz von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu verzinsen.
2.8 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn A-Z-E über den Betrag verfügen
kann.
2.9 Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber
entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und
Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt
A-Z-E keine Haftung.
3. Lieferbedingungen
3.1 Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist,
unverbindlich. Die Lieferung von Waren erfolgt schnellstmöglich.
3.2 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B.
Import- oder Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu
vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird A-Z-E in wichtigen Fällen
dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
3.3 Sofern Lieferfristen vereinbart sind, verlängern sich diese gegebenenfalls um
die Zeit, bis der Kunde uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen
Angaben und Unterlagen übergeben hat.
3.4 Falls auf Grund der Komplexität einer Auftragsentwicklung Terminüberschreitungen
auftreten, sind etwaige zu setzende Nachfristen vom Auftraggeber grundsätzlich
unter Berücksichtigung der aufgetretenen technischen Probleme bzw. evtl.
Zulieferschwierigkeiten zu bemessen. Sind Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche
des Auftraggebers zu berücksichtigen, verschieben sich vereinbarte Termine
entsprechend dem dadurch verursachten Mehraufwand.
3.5 A-Z-E ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt, sowie mit der
Durchführung der Leistungen ganz oder teilweise Dritte zu beauftragen.
3.6 Mit dem Kunden vereinbarte Teillieferungen gelten in Bezug auf
Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als
selbständige Lieferungen und sind vom Kunden zu bezahlen, soweit diese bereits
vor vollständiger Lieferung selbständig genutzt werden können.
3.7 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma
kann A-Z-E nach ihrem Ermessen - in der Regel nach den günstigsten Kosten - bestimmen,
sofern der Kunde keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
4. Widerrufsrecht
4.1 Nach dem Fernabsatzgesetz hat der Kunde binnen 14 Tage nach Erhalt der Ware
die Möglichkeit, die bestellten Artikel an A-Z-E zurückzusenden. Das Widerrufsrecht
wird schriftlich, oder durch die fristgerechte Absendung der erhaltenen Waren
ausgeübt. Nach Eingang der Ware erstattet A-Z-E eventuell bereits geleistete
Kaufpreiszahlungen zurück. Der Käufer trägt die Kosten für die Rücksendung.
4.2 Entwicklungen, Reparaturen und andere Dienstleistungen, sowie Datenträger und Halbleiter
sind grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
5. Rücknahme nach Ablauf der Widerrufsfrist
5.1 Nach Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt eine Warenrücknahme nur bei
nachweislich falscher Belieferung. Umtausch-, Rücknahme oder Gutschriftgesuche,
deren Ursache nicht A-Z-E zu vertreten hat werden nur nach schriftlicher Bestätigung
durch A-Z-E abgewickelt. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit
der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der Käufer trägt die Kosten für
die Rücksendung.
5.2 Die Berechnung des Erstattungsbetrags wird in Abhängigkeit des zum Zeitpunkt
des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreis berechnet.
5.3 A-Z-E behält sich vor, eine Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10 Prozent des
Rechnungsbetrags zu erheben.
5.4 Die Rücknahme oder der Umtausch von Waren bei geöffneter oder beschädigter
Originalverpackung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Ware ist defekt (siehe hierzu 4.2).
6. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
6.1 A-Z-E kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr eine Zahlungseinstellung, die
Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des
Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete
Anhaltspunkte über eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden
bekannt wird.
6.2 Wenn A-Z-E vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht
ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde eine pauschale
Entschädigung von 10 % des Kaufpreises für Aufwendung und den entgangenen Gewinn
zu zahlen. Diese pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der
Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
6.3 Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behält sich A-Z-E das Recht vor,
diesen - notfalls gerichtlich - geltend zu machen.
7. Leistungsumfang
7.1 Die Entwicklung von Individualsoft- oder hardware umfasst
die Problemanalyse
die Programmierung bzw. - je nach vereinbartem Umfang - Schaltplan-, Layout- und Prototypenerstellung,
die Programmtests bzw. ggf. Hardwaretests am Prototyp
Dokumentation der Soft- bzw. Hardware falls vereinbart.
Die Problemanalyse besteht in der Erarbeitung eines Vorschlags, wie die vom
Kunden bezeichneten Aufgaben gelöst werden können, der dann mit dem Kunden
korrigiert und abschließend von ihm bestätigt wird.
Die Programmierung übersetzt die festgelegten Arbeitsabläufe in die Systemsprache.
Der abschließende Programmtest erfolgt im Anschluss an die Programmierung
bzw. die Prototyperstellung.
Die Dokumentation soll dem Kunden oder Endbenutzer die Funktionsweise des
Produktes beschreiben bzw. die Nutzung ermöglichen.
7.2 Für Änderungen oder Erweiterungen von Individualsoftware oder Hardware gelten
die selben Bestimmungen wie für Neuentwicklungen.
7.3 A-Z-E liefert Software bzw. eventuelle Dokumentation in maschinenlesbarer Form
auf Datenträgern oder per eMail. Kosten für Datenträger im Rahmen der
Softwarepflege werden nicht erhoben. Die Softwarepflege selbst umfasst die
Weiterentwicklung sowie Anpassung der entsprechenden Produkte und ist
kostenpflichtig sofern sie nicht unter die Gewährleistung fallen.
7.4 Die Auslieferungsform von entwickelter Hardware wird schriftlich bei
Auftragseingang festgelegt.
8. Abnahme und Gefahrenübergang
8.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und
Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8
Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
8.2 Entwicklungen der A-Z-E gelten, wenn sie vom Kunden nicht ausdrücklich
angenommen werden, spätestens vier Wochen nach Erbringung der Leistung als
angenommen, es sei denn, daß ein erheblicher Mangel nachgewiesen wird.
8.3 Der Gefahrenübergang an den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Aufgabe der
Ware zum Versand. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
8.4 Nimmt der Kunde die gekaufte Ware nicht ab, so ist A-Z-E berechtigt, wahlweise
auf Abnahme zu bestehen oder 10 % des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens-
und Aufwendungsersatz zu verlangen. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens,
behält sie sich das Recht vor, diesen geltend zu machen.
8.5 Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist A-Z-E berechtigt, die
Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem
Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an
A-Z-E Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat
pauschal 25.- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem
Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen nicht entstanden sind.
8.6 Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behält sie sich das Recht vor,
diese geltend zu machen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. A-Z-E behält sich das
Eigentum an den Waren bis zur Zahlung sämtlicher Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung vor.
9.2 Der Kunde ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Er tritt allerdings
sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegenüber seinem Abnehmer, insbesondere
den Kaufpreis, an A-Z-E ab. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist hingegen
nicht zulässig.
10. Zurückbehaltung und Aufrechnung
10.1 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn es
auf Ansprüche aus demselben Vertrag beruht. Er ist zu einer Aufrechnung gegen
Ansprüche von A-Z-E nur berechtigt, wenn A-Z-E die Forderung anerkannt hat oder
diese rechtskräftig festgesetzt worden ist.
11. Lizenzbedingungen von Fremdsoftware
11.1 Durch Öffnen der Datenträgerverpackung werden die jeweiligen Lizenzbedingungen
des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein
anderes Produkt ist nicht möglich.
11.2 Der Endanwender ist darauf hinzuweisen, daß eventuell der Software beiliegende
Enduser-Agreements ordnungsgemäß ausgefüllt, unterzeichnet und zurückgesendet
werden.
12. Lizenzbedingungen von A-Z-E Software und Hardware
12.1 Durch seine Abnahme der Lieferung erkennt der Kunde die dem Angebot
zu Grunde liegenden bzw. bei Fehlen oder Nichtübereinstimmung die zur Zeit der
Rechnungslegung gültigen Lizenz-, Nutzungs- bzw. Eigentumsbedingungen der A-Z-E
an.
12.2 Sofern nicht anders vereinbart verbleiben Entwicklungen der A-Z-E ihr Eigentum.
Dies gilt sowohl für Software inkl. Sourcecode als auch für Hardware, d.h.
Schaltpläne und Layouts. Der Kunde erwirbt lediglich das Nutzungsrecht.
12.3 A-Z-E behält sich das Recht vor, Auftragsentwicklungen selbst zu vertreiben oder
zu nutzen, sofern dies nicht bei Vertragsabschluß anders festgelegt wurde.
12.4 A-Z-E räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht ein,
die ihm überlassene Software für die Dauer des Nutzungsrechts zu nutzen.
12.5 Der Kunde wird die Software Dritten weder ganz noch teilweise zugänglich
machen. Die Anfertigung von Kopien ist nur zu eigenen Archiv- und
Datensicherungszwecken zulässig.
12.6 Das Nutzungsrecht für die Software ist unbegrenzt, sofern bei Vertragsabschluß nichts
anderes vereinbart wird oder - bei zugelieferter Software - die Originalbedingungen des Zulieferers.
13. Urheberrechte
13.1 Der Kunde erkennt an, daß die gelieferte Anwendersoftware Patente, Warenzeichen,
Geschäftsgeheimnisse, Know-how und anderes geistiges Eigentum enthält bzw.
verkörpert und daß diese Rechte A-Z-E oder ihren Zulieferern zustehen. Der Kunde erkennt
ausdrücklich an, daß diese Rechte nicht durch den Verkauf oder die Auslieferung von
Produkten auf den Kunden übergehen.
13.2 Der Kunde erhält durch den Erwerb das Recht ( im Rahmen von Paragraph 12 ) zur Nutzung
der Software zu folgenden Bedingungen:
Die Software darf ausschließlich auf der Zentraleinheit oder im Falle von
Netzwerk-Versionen auf dem Netzwerk verwendet werden, auf dem sie erstmals
installiert wurde.
Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe jedweder Art sind nicht
gestattet.
Ein Duplizieren der Software und der evtl. zur Verfügung gestellten
Dokumentationen ist ausschließlich zu Datensicherungszwecken gestattet. Für die
duplizierte Software übernimmt A-Z-E keinerlei Gewährleistung und Haftung.
Der Auftraggeber darf die Software und die zur Verfügung gestellten
Dokumentationen keinem Dritten zugänglich machen oder für Zwecke Dritter Software
oder Teile davon nutzen oder Dritten Einblick in die Unterlagen geben.
Weitere Rechte an der Software werden dem Benutzer nicht übertragen.
14. Gewährleistung und Haftung
14.1 Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate ab Auslieferung der Hard- oder
Software, sofern nichts anderes vereinbart ist.
14.2 Bei von A-Z-E gelieferter, fremdhergestellter Hard- oder Software muß nach dem
Stand von Wissenschaft und Technik gegebenenfalls mit Fehlern gerechnet werden.
A-Z-E haftet hier nur im Umfang der Gewährleistung des Zulieferers. Für Werbeangaben
und Eigenschaftszusicherungen des Herstellers übernimmt A-Z-E keinerlei Gewährleistung.
14.3 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von A-Z-E Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Ist A-Z-E zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage,
schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl oder
sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der
Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
14.4 Soweit nach Überprüfung der Kaufsache kein Mangel vorliegt oder dieser nicht
reproduzierbar ist, erhebt A-Z-E Überprüfungskosten von höchstens 20,- Euro
zuzüglich Versand- und Verpackungskosten. Kosten für Reparaturen von vom Kunden verursachten
Mängeln werden zu den jeweils gültigen Servicespesen der A-Z-E berechnet.
14.5 Der Kunde macht A-Z-E zur Mängelbeseitigung alle von ihm für den Einsatz der
Software benötigten Daten zugänglich. A-Z-E kann über die vorgenannten Leistungen
hinausgehende, sowie wegen Programmänderungen notwendig werdende Arbeiten nach
vorheriger Absprache gesondert in Rechnung stellen.
14.6 A-Z-E ist berechtigt, die Produkte durch weiterentwickelte Versionen zu
ersetzen, es sei denn, daß die Übernahme für den Kunden unzumutbar ist, z.B. weil
die Installation eine erhebliche Veränderung der Hardware oder Anwendersoftware
erforderlich machen würde.
14.7 A-Z-E haftet nur für von ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursachte Schäden bis in Höhe des bezahlten Kaufpreises der von A-Z-E
gelieferten Sache. A-Z-E haftet nicht für Fälle, in denen ihr lediglich leichte
Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
14.8 Alle Schadenersatzansprüche gegen A-Z-E, ihre Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungs-
oder Verrichtungs-Gehilfen verjähren nach 12 Monaten ab Schadenseintritt. Ausgenommen
sind Ansprüche aus Delikten, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
14.9 Hat der Kunde durch schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens
beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens in welchem
Umfang A-Z-E und der Kunde den Schaden zu tragen haben.
15. Haftungsausschluß
15.1 A-Z-E haftet nicht für die richtige Auswahl, den Einsatz, die Anwendung und
Nutzung der erworbenen Hard- oder Software. Das gilt insbesondere für den Fall
des Einsatzes nicht geeigneter Hard- oder Softwareumgebungen oder der Änderungen
der Hard- oder Software durch den Kunden oder Dritte. Insbesondere ist die Haftung
für alle durch die entwickelte Hard- oder Software verursachten Schäden
ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
15.2 Insbesondere haftet A-Z-E nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Käufers.
15.3 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gebrauchte Ware wird
ohne Eigenschaftszusicherung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
15.4 Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder
Dritte unsachgemäß installiert oder genutzt bzw. selbständig gewartet, repariert,
verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wurde, die nicht den
Installationsanforderungen entsprechen.
15.5 Für die Wiederherstellung von Daten haftet A-Z-E nicht, es sei denn, dass sie den
Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Käufer
sichergestellt hat, daß eine Datensicherung erfolgt ist, so daß die Daten mit
vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
15.6 A-Z-E haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und
Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B.
Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung) eintreten.
15.7 Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag,
Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder
fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es
sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den
gerügten Mangel sind.
16. Ausfuhrgenehmigung
16.1 Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des
Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf
eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt
den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
17. Datenschutz
17.1 Alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personen- und
projektbezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen sowie etwaiger Absprachen mit dem Kunden innerhalb der A-Z-E
weiterverarbeitet.
18. Abmahnungen
18.1 Wenn Sie glauben, daß unsere Seiten Ihre Schutzrechte oder die Dritter verletzen oder gegen
geltende Bestimmungen verstossen, teilen Sie uns dieses bitte per Mail oder schriftlich mit, damit wir für
sofortige Abhilfe sorgen können BEVOR Sie einen Anwalt einschalten und uns Kosten für eine Abmahnung entstehen.
Zurecht beanstandete Passagen werden natürlich unverzüglich durch uns entfernt bzw. korrigiert, ohne dass
die Notwendigkeit zur Einschaltung eines Anwaltes besteht.
18.2 Kosten, die uns ohne vorherige Kontaktaufnahme entstehen, werden wir im Sinne der Schadensminderungspflicht
zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung des vorstehenden Absatzes 18.1 einreichen.
19. Salvatorische Klausel
19.1 Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder
werden, oder sollte sich in diesen AGB eine Lücke befinden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
20. Gerichtsstand und Erfüllungsort
20.1 Erfüllungsort für die Lieferung der Vertragsprodukte und Gerichtstand
für alle Rechtstreitigkeiten ist Delmenhorst.
20.2 Für diese AGB finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
gesetzlichen Bestimmungen Anwendung, sofern es sich bei den Vertragsparteien um Kaufleute handelt.
20.3 Es gilt das Deutsche Recht.
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